Schülerbeförderung
Der Landkreis Fulda ist Träger der Schülerbeförderung und zuständig für die Übernahme der Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler, die mit erstem Wohnsitz in einer Gemeinde bzw. Stadt im Gebiet des Landkreises Fulda gemeldet sind.
Es besteht ein Anspruch auf Beförderungskosten von der Klasse 1 bis zum Ende der Mittelstufe. Weiterhin werden die Kosten für die Grundstufe der Berufsschule (1. Lehrjahr) und das erste Jahr der Berufsfachschule sowie der besonderen Bildungsgänge an den beruflichen Schulen (z.B. BVJ, BGJ, Eibe) übernommen. Ein entsprechender Antrag ist auch bei den Schulsekretariaten der Schulen und direkt beim Schulverwaltungsamt erhältlich.
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Schulen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 60 06-2 44
Telefax: (06 61) 60 06-2 25
E-Mail: schuelerbefoerderung@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 8.30 – 15.30 Uhr und Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
…wenn es um Schülerbeförderung geht
Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG) besteht für Schülerinnen und Schüler, die eine Allgemeinbildende Schule bis zum Ende der Mittelstufe, Klasse 10, (Grundschule, Förderstufe, Hauptschule, Integrierte Gesamtschule, Realschule, Förderschule) bzw. Klasse 9 des Gymnasiums oder einer Beruflichen Schule (Grundstufe der Berufsschule – 1. Ausbildungsjahr), Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, 1. Jahr einer zweijährigen Berufsfachschule) besuchen.
Der Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten wird eingeschränkt, wenn nicht die zuständige bzw. nächstgelegene aufnahmefähige Schule der besuchten Schulform gewählt oder ein für den Schulweg angebotenes öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt wird. Außerdem muss der Schulweg bei Schülerinnen und Schülern der Grundschule (Klasse 1-4) mindestens zwei Kilometer von der Wohnung zur Schule entfernt sein. Bei den Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10 bzw. 5 bis 9 (Gymnasium) muss der zumutbare Fußweg mindestens drei Kilometer betragen.
Der Landkreis Fulda erfüllt seine Verpflichtung zur Übernahme der Beförderungskosten durch die Ausgabe von Schulzeitkarten bzw. Jahreskarten oder die nachträgliche Erstattung von Beförderungskosten. Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten (pdf) sind in den Schulen des Landkreises Fulda sowie im Landratsamt Fulda, Fachdienst Schulen, erhältlich. Der Antrag kann am PC ausgefüllt werden; danach ausdrucken, unterschreiben, von der Schule bestätigen lassen und an das Landratsamt, Fachdienst Schulen, senden.
Was ist zu tun, wenn die Fahrkarte verloren wurde?
Bei Verlust des Fahrausweises stellt die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda (LNG), Zieherser Weg 2, 36037 Fulda, (Richthalle, gegenüber Hotel Esperanto) oder die Überlandwerk AG (ÜWAG), Bahnhofstraße 2 in 36037 Fulda im Kundencenter Busbahnhof "Stadtschloss" auf Antrag der Erziehungsberechtigten einen Ersatzfahrausweis aus. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € für die Kundenkarte sowie weiteren 10,00 € je verloren gegangener gültiger Wertmarke erhält der Kunde/die Kundin eine neue Kundenkarte und die dazugehörige(n) neue(n) Wertmarke(n). Die Verlusthgebühr für Schülerinnen und Schüler der Vorklassen, Grund- und Förderschulen bis Jahrgangsstufe 4 beträgt max. 50,00 €.
Versandkosten können bis zu einer Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz der Kundenkarte und Wertmarke. Den Antrag auf eine Ersatzkarte können Sie als pdf-Datei herunterladen oder im Sekretariat der besuchten Schule erhalten.
Bei Fragen zu Fahrplänen, Haltestellen, Tarifen etc. im Öffentlichen Personennahverkehr erhalten Sie Auskunft von der
Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH
Zieherser Weg 2 (Richthalle)
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 96 94 2-20
E-Mail: info@bitte-loeschen.lng-fulda.de
Internet: www.lng-fulda.de
Postadresse:
LNG Fulda mbH
Postfach 1165
36001 Fulda
Für Fahrstrecken, die von der Überlandwerk Bus GmbH Fulda bedient werden, wenden Sie sich bitte an:
Überlandwerk AG
Verkaufsstelle Busbahnhof am Stadtschloss
oder
Bahnhofstraße 2
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 12-0
E-Mail: uewag@bitte-loeschen.uewag.de
