Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Schulplanung


Um Ihnen eine Einblick in die Bedeutung der Schulentwicklungsplanung zu geben, haben wir für Sie eine Auflistung mit den Aufgaben, Zielsetzungen und Kooperationspartnern zusammen gestellt:

  1. Zentrale Aufgaben der Schulentwicklungsplanung
  2. Wir kooperieren u. a. mit dem/den ....  
  3. Warum ist eine Schulentwicklungsplanung notwendig?
  4. Was ist das Ziel der Schulentwicklungsplanung?
  5. Wie erfolgt die Schulentwicklungsplanung?

1. Zentrale Aufgaben der Schulentwicklungsplanung sind:


  -  Die Erarbeitung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen
  -  Planung von Veränderungen des Schulangebots
  -  Festlegung von Schulbezirken für Grundschulen und Schuleinzugsgebieten
     für weiterführende Schulen
  -  Mitwirkung bei der Bestellung von Schulleitungen
  -  Stellungnahmen für Gestattungen
     (betrifft insbesondere den Einzugsbereich der Grundschulen - siehe
     Grundschulbezirkssatzung)
  -  Namensgebung von Schulen
  -  Erarbeitung von schulorganisatorischen Maßnahmen
  -  Mitwirkung bei Schulversuchen


2. Wir kooperieren u. a. mit dem/n:


  -  Hessischen Kultusministerium
  -  Staatlichen Schulämtern
  -  Schulleitungen
  -  Elternvertretungen
  -  Schülervertretungen
  -  Kommunen
  -  Hessischen Landkreisen
  -  Fachämtern der Verwaltung


3. Warum ist eine Schulentwicklungsplanung notwendig?


  -  hauptsächlich durch die Veränderung von Schülerzahlen, die der
     demografischen Entwicklung unterworfen sind
  -  durch Veränderungen von Schülerzahlen in einzelnen Schulen
  -  durch Schulwahlfreiheit
  -  durch Ausweisung neuer Baugebiete


4. Was ist das Ziel der Schulentwicklungsplanung?


  -  Eine differenzierte und gut ausgebaute Schullandschaft im Landkreis Fulda
  -  Jeder Schüler und jede Schülerin soll in zumutbarer Entfernung zum eigenen
     Wohnort eine gute Schule entsprechend seiner/ihrer Eignung und
     seinen/ihrer Leistungen vorfinden


5. Wie erfolgt die Schulentwicklungsplanung?


  -  Die Schulentwicklungsplanung ist ein mehrstufiger Prozess, der in
     Zusammenarbeit von Schulträger, Kultusministerium und dem Staatlichen
     Schulamt eine enge Kooperation erfordert.
  -  Die Basis sind feste Vorgaben durch das Land Hessen wie z. B. Zügigkeit,
     Richtwerte, Schulweg usw.
  -  Die eigentliche Planungsarbeit ist beim Schulträger.
  -  Die Genehmigung des Schulentwicklungsplanes und der Fortschreibungen
     erfolgen durch das Land Hessen.

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Schulen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Telefon: (06 61) 60 06-2 44
Telefax: (06 61) 60 06-2 25
E-Mail: kreisschulverwaltung@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 8.30 – 15.30 Uhr und Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr