Schulplanung
Um Ihnen eine Einblick in die Bedeutung der Schulentwicklungsplanung zu geben, haben wir für Sie eine Auflistung mit den Aufgaben, Zielsetzungen und Kooperationspartnern zusammen gestellt:
- Zentrale Aufgaben der Schulentwicklungsplanung
- Wir kooperieren u. a. mit dem/den ....
- Warum ist eine Schulentwicklungsplanung notwendig?
- Was ist das Ziel der Schulentwicklungsplanung?
- Wie erfolgt die Schulentwicklungsplanung?
1. Zentrale Aufgaben der Schulentwicklungsplanung sind:
- Die Erarbeitung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen
- Planung von Veränderungen des Schulangebots
- Festlegung von Schulbezirken für Grundschulen und Schuleinzugsgebieten
für weiterführende Schulen
- Mitwirkung bei der Bestellung von Schulleitungen
- Stellungnahmen für Gestattungen
(betrifft insbesondere den Einzugsbereich der Grundschulen - siehe
Grundschulbezirkssatzung)
- Namensgebung von Schulen
- Erarbeitung von schulorganisatorischen Maßnahmen
- Mitwirkung bei Schulversuchen
2. Wir kooperieren u. a. mit dem/n:
- Hessischen Kultusministerium
- Staatlichen Schulämtern
- Schulleitungen
- Elternvertretungen
- Schülervertretungen
- Kommunen
- Hessischen Landkreisen
- Fachämtern der Verwaltung
3. Warum ist eine Schulentwicklungsplanung notwendig?
- hauptsächlich durch die Veränderung von Schülerzahlen, die der
demografischen Entwicklung unterworfen sind
- durch Veränderungen von Schülerzahlen in einzelnen Schulen
- durch Schulwahlfreiheit
- durch Ausweisung neuer Baugebiete
4. Was ist das Ziel der Schulentwicklungsplanung?
- Eine differenzierte und gut ausgebaute Schullandschaft im Landkreis Fulda
- Jeder Schüler und jede Schülerin soll in zumutbarer Entfernung zum eigenen
Wohnort eine gute Schule entsprechend seiner/ihrer Eignung und
seinen/ihrer Leistungen vorfinden
5. Wie erfolgt die Schulentwicklungsplanung?
- Die Schulentwicklungsplanung ist ein mehrstufiger Prozess, der in
Zusammenarbeit von Schulträger, Kultusministerium und dem Staatlichen
Schulamt eine enge Kooperation erfordert.
- Die Basis sind feste Vorgaben durch das Land Hessen wie z. B. Zügigkeit,
Richtwerte, Schulweg usw.
- Die eigentliche Planungsarbeit ist beim Schulträger.
- Die Genehmigung des Schulentwicklungsplanes und der Fortschreibungen
erfolgen durch das Land Hessen.
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Schulen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: (06 61) 60 06-2 44
Telefax: (06 61) 60 06-2 25
E-Mail: kreisschulverwaltung@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 8.30 – 15.30 Uhr und Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr