Staatsangehörigkeitsausweise für Deutsche
Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis wird der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geführt. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde. Die Eintragungen zur deutschen Staatsangehörigkeit in Personalausweis und Reisepass führen lediglich zur (widerlegbaren) Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit. Bestehen Zweifel, ob jemand deutscher Staatsangehöriger ist, obliegt die Klärung der jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörde.
Weiterhin wird diese Urkunde oft für folgende Zwecke benötigt:
- Approbation als Arzt
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit für Arbeitgeber im Ausland
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit zur Vorlage bei ausländischen Behörden zur Entlassung aus deren Staatsangehörigkeit (bei Doppelstaatlern).
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-3 18 oder -5 13
Fax: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: personenordnungsrecht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
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