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Taxi- und Mietwagenerlaubnisse


Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebs nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Dafür zuständig sind in Hessen die Städte und Gemeinden über 7.500 Einwohner, im übrigen die Kreisverwaltung.

Um eine solche Konzession zu erhalten, bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung. Anträge werden auf Anforderung zugesandt. 

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Straßenverkehr -
Gerloser Weg 22
36039 Fulda

Tel.:                  (06 61) 86 68-14
Fax:                  (06 61) 86 68-70
E-Mail:              verkehrsbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:   Mo., Di. u. Do. von 8.30 – 15.30 Uhr
                               Mi. u. Fr.           von 8.30 – 12.30 Uhr
                               und nach Vereinbarung