Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Taxi- und Mietwagenerlaubnisse


Ein Unternehmen benötigt für die Durchführung eines Taxi- und/oder Mietwagenbetriebs nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes eine Erlaubnis/Konzession. Dafür zuständig sind in Hessen die Städte und Gemeinden über 7.500 Einwohner, im übrigen die Kreisverwaltung.

Um eine solche Konzession zu erhalten, bedarf es einer besonderen formellen Antragstellung. Anträge werden auf Anforderung zugesandt. 

Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Straßenverkehr -
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda

Tel.:                  (06 61) 60 06-11 00
Fax:                  (06 61) 60 06-11 41
E-Mail:              verkehrsbehoerde@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:   Mo. bis Fr.  von 7.00 – 13.00 Uhr
                            und nach Terminvereinbarung