Technische Änderung
Wenn Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ist zunächst eine Vorführung bei einem TÜV erforderlich. Zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere werden folgende Unterlagen benötigt:
- das vom amtlich anerkannten Sachverständigen erstellte Gutachten
- den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (Befindet sich dieser bei einem Finanzierungsunternehmen, ist er vorher von dort anzufordern.)
- den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) sollte nicht abgelaufen sein, da sonst Mängelschreiben ergeht
Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein.






