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Anzeige- und Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011

Gemäß Trinkwasserverordnung, in der Fassung von 2011, ist der Bestand einer Trinkwasserinstallation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und aus der Trinkwasser in Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, dem Gesundheitsamt anzuzeigen (§13 TrinkwV).

Von einer gewerblichen Tätigkeit spricht man bei einer zielgerichteten Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

Dies bedeutet, dass unter anderem vermieteter Wohnraum sowie Dienstleistungen von Hotels, Gaststätten oder kommerziellen Sporteinrichtungen unter eine gewerbliche Tätigkeit fallen.

Unter öffentliche Tätigkeit fallen Einrichtungen, die der Allgemeinheit vorrangig in sozialen Bereichen Leistungen anbieten und von wechselnden Personenkreisen in Anspruch genommen werden (z. B. Beispiel Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten).

Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, die einen Wasserinhalt von 400 Litern und/oder 3 Liter in der Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle überschreiten, z.B. in:

• Wohngebäuden
• Hotels
• Altenheimen
• Krankenhäusern
• Bädern
• Sport- und Industrieanlagen
• Campingplätzen
• Schwimmbädern.

Ein- und Zweifamilienhäuser fallen, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung, nicht unter diese Regelung, da es sich hierbei um Kleinanlagen handelt.
(Definition des DVGW-Arbeitsblatt W 551, April 2004)

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Was ist zu tun?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob es sich bei der von Ihnen betriebenen Trinkwasserinstallation um

a) eine Anlage, die im Rahmen einer gewerblichen oder öffentliche Tätigkeit Trinkwasser abgibt,
b) in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und
c) in der es Duschen oder andere Einrichtungen gibt, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwassers kommt,

handelt.

Wenn die Punkte a), b) und c) auf Ihre Anlage zutreffen und sich diese Anlage im Landkreis Fulda befindet, ist sie dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Dafür stellen wir Ihnen den schnellen und unbürokratischen Weg der Online-Anzeige über den folgenden Link zur Verfügung

Link: www.oho.wasserqualitaet-online.de

Für die Untersuchung sind nach dem technischen Regelwerk (DVGW- Arbeitsblatt W551) folgende Probenentnahmestellen vorgesehen:

• am Ausgang des Warmwasserbereiters
• am Zirkulationseingang des Warmwasserbereiters
• an der weitest entfernten Zapfstelle (Waschbecken) eines jeden Steigestranges.

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Hinweis:

Die Probenentnahmeventile am Warmwasserbereiter sind überwiegend noch nicht installiert und können durch einen Sanitärfachbetrieb leicht nachgerüstet werden.

Es ist dabei zu beachten, dass die Probeentnahmeventile in abflammbarer Ausführung vorgesehen werden.

Die Untersuchung der Wasserproben einschl. der Probenentnahme darf ausschließlich durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Untersuchungsberichte sind, bei Überschreitung des „technischen Maßnahmewertes“ unverzüglich, an das Gesundheitsamt weiterzuleiten.

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Als regionale Laboratorien können wir benennen:

Quant Qualitätssicherung GmbH  
Gerloser Weg 72    
36039 Fulda     
Tel: 0661/104610    

Institut Dr. Nuss
Schönbornstr. 34
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/78560

Umweltlabor Rhön-Rennsteig
Marktwasserweg 2
98617 Meiningen
Tel: 03693/504221

Institut Romeis    
Schlimpfhofer Str. 21    
97723 Oberthulba    
Tel: 09736/75160

Eine Liste der Weiteren in Hessen ansässigen und zugelassenen Untersuchungsinstitute finden Sie ebenfalls unten. Außerdem finden Sie in der Stellungnahme des Umweltbundesamtes eine Liste mit Links zu den in anderen Bundesländern ansässigen, zugelassenen Untersuchungsinstituten.

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Weitergehende Informationen haben wir unten für Sie bereitgestellt.

Bei Fragen können Sie sich gern auch an uns wenden.

Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Daniel Krah
Telefon:  0661/6006-655
Telefax:  0661/6006-653
E-mail:    hygiene@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

hygiene@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

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Informations- und Meldeunterlagen (pdf):

- Stellungnahme Umweltbundesamt TrinkwV 2011

- Ratgeber "Trink was" - Trinkwasser aus dem Hahn

- Hessische Liste der Untersuchungsstellen

- Kostenloser Download Adobe Acrobat Reader

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Weiterführende Links:

Trinkwasserverordnung im Bundesgesetzblatt
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl111s0748.pdf'%5D&wc=1&skin=WC

Trinkwasserverordnung Infos Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Legionellen vom DVGW
http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/