Trinkwasser
Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG 2001) regeln die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch: Das Wasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Die Qualität des Trinkwassers und der Zustand technischer Anlagen (Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung) unterliegen der ständigen Kontrolle von Trinkwasserversorgern und des Fachdienstes für Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin des Kreisgesundheitsamtes.
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Gesundheit -
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-6 54
Fax: (06 61) 60 06-6 53
E-Mail: hygiene@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo.- Do. von 8.00 - 15.30 Uhr
Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Formulare:
- Anzeige einer Hausinstallation, soweit Wasser für die Öffentlichkeit oder an Dritte abgegeben wird
- Anzeige von Betriebswasseranlagen/Regenwassernutzungsanlagen
(Neu- u. Altanlagen) - Untersuchungsstellen nach § 19 Abs. 2 TrinkwV
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