Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/auf Wunsch
Für die Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust benötigen Sie:
- Erklärung (Eidesstattliche Versicherung)
- den Fahrzeugbrief/Zulassungsbecheinigung Teil II (Befindet sich dieser bei einem Finanzierungsunternehmen, ist er vorher von dort anzufordern.)
- den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Nachweis für AU und HU
- das noch ggfl. vorhandene zweite Kennzeichen
- bei Kennzeichendiebstahl die Diebstahlanzeige/Anzeigenbestätigung der örtlichen deutschen Polizeidienststelle
Für die Umkennzeichnung auf Wunsch benötigen Sie:
- Erklärung (Antrag auf Umkennzeichnung)
- den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (Befindet sich dieser bei einem Finanzierungsunternehmen, ist er vorher von dort anzufordern.)
- den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Nachweis für AU und HU
- die bisherigen Kennzeichen
Sie können für die Umkennzeichnung auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich anhand eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass vom Fahrzeughalter vorlegen. Die Vollmacht kann formlos sein.






