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Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige


Die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt Personen, die aufgrund der Wehrpflicht: 

  • zum Grundwehrdienst
  • zum Zivildienst
  • zu einer Wehrübung

eingezogen werden, sowie deren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG).

Leistungen nach dem USG werden auf Antrag gewährt. Für den Antrag ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zur Erleichterung haben wir für Sie hier einige Antragsformulare bereitgestellt.

Mit den Einberufungsunterlagen des Kreiswehrersatzamtes oder des Bundesamtes für Zivildienst erhalten Sie einen Einberufungsnachweis mit dem Zusatz „Zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde“. Der Antrag ist zusammen mit diesem Nachweis bei uns einzureichen. 

Wichtig ist, dass:

  • der Antrag möglichst bald nach Erhalt des Einberufungsbescheides gestellt wird
  • und die Antragsfrist nicht versäumt wird. Drei Monate nach Beendigung des Wehr- oder Zivildiensts erlöschen die Ansprüche, die nicht geltend gemacht wurden.

Aufgrund der Komplexität der Unterhaltssicherung bitten wir um Verständnis, dass die Ausführungen sowie die Antragsunterlagen nicht für jeden Einzelfall abschließend hier aufgeführt werden können. Ihr Ansprechpartner berät Sie hierzu gern.

Kontakt:

Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-5 97
Fax: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: personenordnungsrecht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:          Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr 
                                       Mittwoch und Freitag                          von 08:30 bis 12:30 Uhr

Wir sind für Sie da! Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!