Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht wenigstens den üblichen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder nicht rechtzeitig erhält.
Dann müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen.
Diese besondere Lebenssituation soll durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltes (§ 1612a BGB) erhält und
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen.
Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.
Beantragung, Verfahren
Die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz muss schriftlich beantragt werden. Antragsformulare hält die Unterhaltsvorschussstelle bereit.
Benötigte Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis / Paß des Antragsstellers
- Meldebestätigung bzw. Mederegisterauskunft
- Einkunftsnachweise des Kindes, z.B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
- bestehende Unterhaltstitel
- Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung
- evtl. Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
Kontakt
Landkreis Fulda
- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-4 84
Fax: (06 61) 60 06-2 67
E-Mail: unterhaltsvorschuss@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
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Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr