Beglaubigung von Personenstandsurkunden für das Ausland
Möchten Sie eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden, benötigen Sie eine Apostille bzw. eine Legalisation. Damit wird die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde bestätigt. Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.
Wir erteilen grundsätzlich Apostillen und Legalisationen zu Dokumenten, die von einer Gemeinde- oder Stadtverwaltung im Landkreis Fulda ausgestellt wurden. Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente anschließend noch zur Endbeglaubigung an das Regierungspräsidium Kassel weitergeleitet werden müssen. Sie erhalten die beglaubigten Dokumente auf dem Postweg zurück. Das Regierungspräsidium Kassel erhebt pro Dokument eine Gebühr in Höhe von 18 €. Der Landkreis Fulda erhebt für die Vorbeglaubigung keine Gebühren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Kontakt:
Landkreis Fulda
- Sicherheit, Ordnung -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-3 18 oder -5 97 oder -5 13
Fax: (06 61) 60 06-3 09
E-Mail: personenordnungsrecht@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
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