Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Erziehungsbeistand
Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, haben zunächst vor dem Gesetz keinen Vater, nur eine Mutter. Es bedarf daher der Vaterschaftsanerkennung. Weiterhin hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, so muss eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Beides kann in dem Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt des Landkreises Fulda gebührenfrei beurkundet werden.
Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet oder geschieden sind, kann für das Kind eine Beistandschaft beantragt werden. Diese kann die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beinhalten.
Kontakt
Landkreis Fulda
- Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt -
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-4 84
Fax: (06 61) 60 06-2 67
E-Mail: jugendamt@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 8.30 – 15.30 Uhr
Mi., Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr







