Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Verlust oder Diebstahl des Kfz-Scheins/Zulassungsbescheinigung Teil I


Bei Verlust oder Diebstahl des Kfz-Scheins/Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich:

  • bei Verlust: Abgabe einer vereinfachten eidesstattlichen Versicherung nach Vordruck
  • bei vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief zwecks Umtausches in die neuen Fahrzeugpapiere Teil II und Teil I vorzulegen
  • bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die von der Polizei erstellte Anzeigenbestätigung bei der Zulassungsstelle vorzulegen
  • gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")

Die Abgabe der Erklärung kann nur durch den/die Halter/in persönlich erfolgen.