Vorbeugender Brandschutz
Innerhalb des Fachbereiches „Bauen und Wohnen“ werden die Belange des vorbeugenden baulichen Brandschutzes behandelt. Der vorbeugende Brandschutz ist als Überbegriff zu verstehen und umfasst Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken sollen. Dabei sind sowohl die Aspekte des baulichen Brandschutzes, des gebäude- und anlagentechnischen bzw. betrieblichen Brandschutzes sowie des organisatorischen Brandschutzes zu berücksichtigen. Die Beurteilung erfolgt auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der Landesbauordnungen und weiterer spezieller Vorschriften.
Bei Neubauten (vorwiegend Sonderbauten) werden die Belange des Brandschutzes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft bzw. beurteilt, bei Sonderbauten sind dafür spezielle Anforderungen und konkretere Vorgaben zu erfüllen. Bestehende Sonderbauten werden regelmäßig wiederkehrend begangen, um den Zustand des Gebäudes in brandschutztechnischer Sicht und sonstiger sicherheitsrelevanter Hinsicht aktuell zu erfassen und ggf. Korrekturen und konkrete Maßnahmen zu veranlassen.
Im Gegensatz zum vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz Aufgabe der Feuerwehr. Die Belange des klassischen Feuerwehrwesens und der Aufgaben der Feuerwehr im Bereich des Brandschutzes sind dem Bereich der Gefahrenabwehr beim Fachbereich „gesundheitliche Gefahrenabwehr“ zugeordnet.
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Landkreis Fulda
- Bauen und Wohnen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-2 55
Fax: (06 61) 60 06-3 66
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