Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Vorführung der Fahrzeuge im Zulassungsverfahren


Gemäß § 6 Abs. 8 FZV ist jedes Fahrzeug bei Zuteilung oder Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

Die genaue Verfahrensweise erfragen Sie bitte vor Ort bei den Sachbearbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde oder vorab unter der Tel. Nr. 0661-60 06-11 00