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Wirtschaftsdüngerverbringung


Seit dem 1.09.2010 ist die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV), die sogenannte „Verbringungsverordnung“ in Kraft. 

Sie regelt das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten (z.B. Biogasgärreste mit NAWARO) im Inland sowie das Befördern ins Ausland. 

Dazu sind Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungsverpflichtungen für die einzelnen Teilnehmer am Verkehr mit Wirtschaftsdüngern zu beachten. 

Nähere Informationen und Musterformulare finden Sie auf den Internetseiten des RP Kassel hier.