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Wohngeld


Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbe­lastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).

Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldge­setz erfüllt sind.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  2. Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.

Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft be­rücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Kontakt

Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Wohngeldbehörde
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-3 67
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: wohngeldstelle@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de

Öffnungszeiten:         Dienstag                         von 8.30 – 15.30 Uhr
                                  Donnerstag                     von 8.30 – 15.30 Uhr
                                  und nach Vereinbarung

Umfassende Informationen über das Wohngeld sind auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entnehmen.