Wohngeld
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbelastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).
Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:
Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.
Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Kontakt
Landkreis Fulda
- Arbeit und Soziales -
Wohngeldbehörde
Wörthstr. 15
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-3 67
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: wohngeldstelle@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Dienstag von 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Umfassende Informationen über das Wohngeld sind auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entnehmen.





