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Wohngeld


Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbe­lastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).

Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldge­setz erfüllt sind.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  2. Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.

Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft be­rücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Kontakt

Landkreis Fulda
Soziale Leistungen
Wohngeld
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-3 67
Fax: (06 61) 60 06-3 17
E-Mail: Wohngeldstelle@bitte-loeschen.Landkreis-Fulda.de

Öffnungszeiten:        Dienstag                        von 8.30 – 15.30 Uhr
                                     Donnerstag                    von 8.30 – 15.30 Uhr
                                      und nach Vereinbarung

Umfassende Informationen über das Wohngeld sind auf den Internetseiten des zuständigen Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entnehmen.