Unbenannt
LANDKREIS FULDA

Zuchtvieh


Der Landkreis Fulda unterstützt freiwillig die Bestrebungen von viehhaltenden Betrieben, das genetische Potential ihrer Rinder- oder Schweinebeständen zu verbessern, indem der Zukauf aus anerkannten Zucht- oder Herdbuchbeständen gefördert wird.

Aufgrund der De-minimis-Regelung erfolgt diese Förderung als Pauschalförderung, welche sich an der Größe der Bestände orientiert.

Weiter unterstützt der Landkreis Aufwendungen für Auftriebsprämien für Fohlen und Stuten.

Unterstützt werden auch Zuchtverbände und Jungzüchtervereinigungen.

Förderrichtlinie des Landkreises, gültig ab 01.01.2010

Was sind De-minimis-Beihilfen?


Kontakt:

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstr. 15
36037 Fulda

Tel.: (06 61) 60 06-7 26 oder -7 31
Fax: (06 61) 60 06-7 50
E-Mail: landwirtschaft@bitte-loeschen.landkreis-fulda.de


Öffnungszeiten:

Wir sind für Sie da...

Mo., Di. und Do. von 08.30 – 15.30 Uhr
Mi. und Fr. von 08.30 – 12.30 Uhr

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.