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Allgemeines

Der Fachdienst Zuwanderung des Landkreises Fulda ist zuständig für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten. Die Hauptaufgaben des Fachdienstes Zuwanderung sind eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften in Stadt und Landkreis Fulda, die Sicherstellung eines sozialen Schutzes sowie die Ermöglichung einer erfolgreichen Integration.

Die Verteilung von Flüchtlingen erfolgt nach dem Landesaufnahmegesetz durch das Regierungspräsidium Darmstadt. In Hessen werden die Flüchtlinge von den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Landkreise verteilt. Das Land Hessen hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine einheitlichen gesetzlichen Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb regeln die Landkreise die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in eigener Zuständigkeit.

Neu zugewiesene Flüchtlinge werden im Fachdienst Zuwanderung aufgenommen. Danach wird die Unterbringung in die Gemeinschaftsunterkünfte organisiert.

Die Zahl der Flüchtlinge ändert sich täglich. Aktuell (Stand: April 2024) leben rund 2.300 Flüchtlinge im Landkreis Fulda in Gemeinschaftsunterkünften, die über eine Gesamtkapazität von rund 2.700 Plätzen verfügen.

Informationen über die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte sowie deren Unterschiede finden Sie hier. Informationen zu der Antragstellung auf Asylrecht in Deutschland finden Sie hier.

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Landkreis Fulda - Zuwanderung
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36037 Fulda

 

Bürgerservice: 0661 115
Tel.: 0661  6006-0
Fax: 0661  6006-8888
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