Landkreis Fulda App

Infektionsschutz/ meldepflichtige Krankheiten/ Tuberkulose

Die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen bzw. Infektionskrankheiten durch geeignete Maßnahmen sowie der Schutz der Bevölkerung gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Sachgebietes für Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin.

Im Falle eines akuten Infektionsgeschehens und Krankheitsausbruches erfolgt die Information und Aufklärung der Erkrankten und Betroffenen. Um die Infektionskette zu unterbrechen, werden (soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist), die  geeigneten Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz getroffen.

Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind dem Gesundheitsamt zu melden. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die meldepflichtigen Krankheiten sind in § 6 IfSG, die meldepflichtigen Krankheitserreger sind in  § 7 IfSG und die zur Meldung verpflichteten Personen sind in § 8 IfSG katalogisiert.


Eine weitere Meldepflicht betrifft Gemeinschaftseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindertagesstätten,  Schulen, Heime, Jugendherbergen  usw.), in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden. Personen, die in einer solchen Gemeinschaftseinrichtung beschäftigt sind sowie Sorgeberechtigte, deren Kind eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, müssen das Auftreten verschiedener Infektionskrankheiten unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Die Einrichtungsleitung muss die Erkrankung dem Gesundheitsamt weitermelden. Die in den Gemeinschaftseinrichtungen zu meldenden Krankheiten sind in § 34 IfSG geregelt.

Informationen zu Infektionskrankheiten sowie Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Infektionen finden Sie hier:

www.infektionsschutz.de

Flyer zu infektiösen Magen-Darm-Erkrankungen und Durchfall-Erkrankungen

Das Gesundheitsamt Fulda stellt für Betroffene zum Thema "Infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen und Durchfall-Erkrankungen" einen Flyer zur Verfügung. Dieser Flyer enthält grundlegende Informationen, wie eine weitere Übertragung von Krankheitserregern unterbunden werden kann. 

Den Flyer finden Sie hier

Weitere Informationen zu Infektionskrankheiten erhalten Sie unter:

Tuberkulose

Die Tuberkulose zählt weltweit immer noch zu den häufigsten bakteriellen Infektionskrankheiten. In Deutschland ist sie eine seltene Krankheit geworden. Im Landkreis Fulda ist die Inzidenz (Zahl der Erkrankungen bezogen auf die im Landkreis Fulda lebende Bevölkerung pro 100 000 Einwohner) von 5,38 im Jahr 2020 auf 3,58 im Jahr 2022 gefallen (Datenquelle: SurvStat-Abfrage). 

Tuberkulose, in früheren Zeiten u. a. auch als „Schwindsucht“ und als „Motten“ bezeichnet, ist eine bakterielle Erkrankung, die alle Organe betreffen kann. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose.   

Die Erkrankung wird in der Regel von Menschen, die an einer ansteckenden (infektiösen, offenen) Lungentuberkulose erkrankt sind, übertragen. Durch Husten, Niesen, Singen oder Sprechen können feinste, erregerhaltige Tröpfchen in die Luft ausgestoßen  und von gesunden Menschen eingeatmet werden. Bei ca. 10 % der Personen, die die Bakterien eingeatmet haben, kann sich, oft aber erst auch nach Jahren, eine Tuberkulose entwickeln.

Meldepflicht bei Tuberkulose

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die dem Gesundheitsamt von Krankenhäusern, Praxen und Laboratorien gemeldet werden muss. 

Aufgaben des Gesundheitsamtes auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes  (IfSG):

  • Beratung und Begleitung der Patienten vom Beginn der Behandlung bis zum Abschluss der Behandlung.
  • Ermittlung der Kontaktpersonen bei Neuerkrankung (z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Mitbewohner/-innen, Arbeitskollegen/-innen)
  • Durchführen von Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen, um eine mögliche Infektionsquelle zu finden und um eine Infektion oder Erkrankung
    frühzeitig zu erkennen

Folgende Untersuchungen können erforderlich werden:

  • Intracutaner Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux
  • Quantiferon-Bluttest
  • Röntgenuntersuchung der Lunge

Diese Untersuchungen sind für Kontaktpersonen kostenfrei.

Kostenpflichtig können Tuberkulin-Hauttests nach Mendel-Mantoux zum Beispiel bei Adoptionen, Personaleinstellungen und Auslandsaufenthalten durchgeführt werden.

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Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6071
E-Mail: hygiene(at)landkreis-fulda.de

 

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