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Wanderlager

Ein Wanderlager (§ 56a Abs. 1 GewO) ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

Die Beantragung kann formlos erfolgen und sollte folgende Angaben beinhalten:

  • Ort der Veranstaltung
  • Zeit der Veranstaltung
  • Name und Anschrift des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden
  • Name des Vertreters und
  • Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (z.B. Prospekte, Zeitungsanzeige o.Ä.)

Die Veranstaltung ist 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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