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Ergänzung zum regelmäßigen Lüften / Kategorisierung von Räumen

368 Luftfilteranlagen für Schulen des Landkreises

LANDKREIS FULDA – Der Landkreis Fulda hat insgesamt 368 mobile Luftfilteranlagen für die Schulen des Landkreises angeschafft, die ab Montag bereits zur Verfügung stehen werden. Entsprechend der Empfehlungen des Umweltbundesamtes hat der Landkreis die Klassenräume kategorisiert und die Geräte auf dieser Basis verteilt.

Von insgesamt 1360 Klassenräumen im Landkreis Fulda verfügen 250 Unterrichtsräume bereits über stationäre Lüftungsanlagen. Solche Anlagen ermöglichen einen Luftaustausch in den Klassenräumen. Für die übrigen Räume hat der Landkreis schon im Frühjahr 68 mobile Luftfilteranlagen angeschafft. In den Sommerferien sind dazu noch einmal 300 zusätzliche beschafft worden.

Lüften, das heißt der richtige Luftaustausch, ist jedoch weiterhin das A und O. Das alleinige Reinigen der Luft durch Luftfilteranlagen kann immer nur eine Ergänzung zum Lüften sein, da diese Geräte keinen neuen Sauerstoff einem Raum zuführen können.

Das Umweltbundesamt schreibt dazu: „Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren.“

Bei der Verteilung der insgesamt 368 Luftfilteranlagen an die Kreisschulen entscheidet vor allem die bauliche Situation in den Klassenräumen darüber, welche Räume eine solche mobile Anlage erhalten: Räume, bei denen regelmäßiges Stoß- und vor allem Querlüften möglich ist, benötigen laut Umweltbundesamt keine zusätzlichen Luftfilteranlagen. „Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus“, schreibt das Umweltbundesamt.

Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:

  • Kategorie 1:

Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen). Diese Kriterien sind bei der Mehrzahl der Schulräume des Landkreises gegeben. In diesen Räumen ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn ein Luftaustausch entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagengewährleistet wird. Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus.

  • Kategorie 2:

Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). In diesen Räumen ist u.a. auch der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren.

  • Kategorie 3:

Nicht zu belüftende Räume. Diese Kategorie von Unterrichtsräumen ist an Schulen des Landkreises nicht vorhanden.

Auf der Basis der Empfehlungen des Umweltbundes wurde durch den Landkreis Fulda eine Konzeption erarbeitet und die Beschaffung geeigneter mobiler Luftfilteranlagen geprüft und umgesetzt. Hierzu wurden alle Räumlichkeiten jedes Schulstandortes auf die vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten untersucht.

Diese mobilen Luftfilteranlagen sollen vor allem den Schülerinnen und Schülern bis 12 Jahren zugutekommen, da für diese Altersgruppe bisher kein Impfstoff gegen das Corona-Virus zugelassen ist.

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