LANDKREIS FULDA. Agraranträge können aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres nur noch digital oder per Post beim Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda abgegeben werden. Zudem ist die Abgabefrist in Deutschland nicht verlängert worden: Es bleibt beim 15. Mai 2020.
Da die Bearbeitung des digitalen Antrages auf dem eigenen PC erfolgt, kann in den meisten Fällen eine persönliche Vorsprache entfallen. Zudem sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auch weiterhin telefonisch und per E-Mail zu den allgemeinen Dienstzeiten erreichbar und stehen bei Fragen zum Antrag zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Sachbearbeiter sind auf der Internetseite des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de unter der Rubrik Bürgerservice/Landwirtschaft/Agrarförderung abrufbar.
Bei der Abgabe des Antrages ist darauf zu achten, dass neben dem USB-Stick, auf dem die Antragsdaten gespeichert wurden, auch der ausgedruckte und unterschriebene Datenträgerbegleitschein eingereicht wird. Spätester Abgabetermin ist der 15. Mai 2020. Der Fachdienst empfiehlt jedoch, den Antrag zeitnah einzureichen. So können noch mögliche Ergänzungen oder Korrekturen vorgenommen werden.