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Hinweise des Gesundheitsamtes

Diese Regeln gelten für Veranstaltungen

LANDKREIS FULDA. Welche Regeln gelten für Veranstaltungen? Und was müssen Veranstalter bei der Planung beachten? Und welche Events müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden? Der Landkreis Fulda gibt Hinweise zu diesem Thema.

Zusammenkünfte und Kulturangebote, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sind gestattet, wenn in geschlossenen Räumen die Teilnehmerzahl 750 und im Freien 1500 (jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene) nicht übersteigt. Wichtig ist, dass in geschlossenen Räumen bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur Personen mit einem Negativnachweis (oder geimpft oder genesen) eingelassen werden dürfen. Für alle Veranstaltungen gilt, dass die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfasst werden und ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen und umgesetzt werden muss. Entscheidend beim Hygienekonzept ist, dass es Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen enthält sowie Maßnahmen zur Ermöglichung der Einhaltung der Mindestabstände oder andere geeignete Schutzmaßnahmen. Zudem muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn Abstände nicht eingehalten werden können – insbesondere beim Einlass und in Warteschlangen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist die Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen. Die Hygiene-Regeln müssen gut sichtbar ausgehängt und vom Veranstalter kontrolliert werden.

Veranstaltungen mit 750 beziehungsweise 1500 Personen sind nicht genehmigungspflichtig und müssen auch nicht beim Gesundheitsamt angezeigt werden.

Veranstaltungen mit mehr als 750  Personen in Innenräumen und mehr als 1500 Personen im Freien müssen hingegen beim Gesundheitsamt angemeldet und genehmigt werden.

 

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