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Hinweise zur Blauzungenkrankheit

Ungefährlich für den Menschen: Fleisch und Milch können verzehrt werden

LANDKREIS FULDA. Bei einem Rind in Alsfeld ist am 5. Juli 2024 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen und durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen bestätigt worden. Die Tierseuche befällt neben Rindern auch Schafe, Ziegen und Kameliden.

Deshalb weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Fulda darauf hin, dass Hessen dadurch den BTV-Freiheitsstatus verliert – mit unmittelbaren Folgen für Tierhalter. Ab sofort dürfen keine Tiere mehr aus Hessen in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU und somit auch nicht in BTV-freie – angrenzende –  Bundesländer verbracht werden.
Neben Hessen haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz den Status „seuchenfrei“ hinsichtlich der Blauzungenkrankheit verloren.
Der Fachdienst weist ebenfalls darauf hin, dass der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht auf den Menschen übertragbar ist. Fleisch und Milch und daraus hergestellte Produkte können gefahrlos verzehrt werden. Weitere Informationen, insbesondere zur Verbringungsregeln, finden sich hier

 

 

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