FULDA. Max, fünf Jahre alt, besucht seinen Freund Ben. Die beiden spielen mit Autos. Der rote Porsche, an dem sich Türen und Motorhaube öffnen lassen, hat es Max angetan. Seine Mutter findet abends den kleinen roten Renner in der Hosentasche von Max.
Die Mutter hat eine Vermutung, wie der dahin gekommen sein könnte, und spricht Max darauf an. Der Fünfjährige verstrickt sich in offensichtlich unwahre Geschichten. Abends reden die Eltern über den Vorfall. Der Vater ist entsetzt und meint, dass Max ein Dieb und Lügner sei, und die Mutter befürchtet, dass Max auf die schiefe Bahn geraten könnte.
Kleinkinder machen in der Familie zunächst die Erfahrung, dass alles um sie herum auch allen gehört. Sie entwickeln erst langsam die Vorstellung von Besitz. Mit dem Gebrauch von eigenem Spielzeug fordern sie aber zunehmend ihre Rechte daran ein. Mit etwa fünf Jahren hat ein Kind gelernt, dass es Anderen nichts wegnehmen darf. Doch dieses Wissen ist oft noch nicht verfestigt. Der Impuls, etwas Schönes haben zu wollen, ist manchmal einfach stärker als die Regeln der Eltern, so auch bei Max.
„Wenn Sie bemerken, dass Ihr Kind etwas gestohlen hat, bewahren Sie Ruhe. Sofortige Beschimpfungen und Bestrafungen führen nicht weiter“, meint Reinhard Baumann von der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Fulda. Eltern sollten vielmehr ihrem Nachwuchs mit Fingerspitzengefühl klarmachen, dass Stehlen falsch sei. „Helfen Sie Ihrem Kind, die Bedeutung seines Handelns zu verstehen, welche Auswirkungen der Diebstahl auf seine Beziehung zum Bestohlenen hat, und überlegen Sie mit ihm, wie es sein Handeln wiedergutmachen kann.“ Ein falsches Zeichen wäre es, wenn Eltern aus eigener Scham den Diebstahl verschleiern würden.
Ein Kind könne nicht immer sagen, warum es etwas weggenommen habe, so der Diplom-Sozialpädagoge. Hinter dem vordergründigen „Habenwollen“ könnten manchmal auch andere Motive: stehen, wie zum Beispiel der Wunsch nach Aufmerksamkeit, Mutproben oder Rebellion. „Manchmal zeigt uns das Kind durch einen Diebstahl, in welcher Belastungssituation es sich gerade befindet.“ Wenn Eltern das Handlungsmotiv ihres Kindes verstanden hätten, sollten sie gemeinsam mit ihm überlegen, wie dessen Wünsche künftig besser erfüllt werden könnten. Es müsse aber auch lernen, dass sich nicht jeder Wunsch verwirklichen lasse.
Werde das eigene Kind bestohlen, gelte es auch hier, Ruhe zu bewahren. Baumann: „Handeln Sie nicht über den Kopf Ihres Kindes.“ Es könne lernen, sich selbst gegen eine Ungerechtigkeit zu wehren. Eltern sollten mit dem Kind gemeinsam überlegen, wie die Situation zu lösen sei. Erst wenn es beispielsweise erfolglos den Dieb aufgefordert habe, die betreffende Sache zurückzugeben, könnten Eltern weitergehende Unterstützung anbieten, wie zum Beispiel mit den jeweiligen Eltern, Erziehern oder Lehrern Kontakt aufnehmen.
In jedem Fall rät Reinhard Baumann betroffenen Eltern, sich an eine Fachstelle zu wenden, wenn ihr Kind älter als zehn Jahre ist und Stehlen bei ihm chronisch zu werden droht. Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Fulda ist unter der Telefonnummer (0661) 9015780 oder per Email unter erziehungsberatung(at)landkreis-fulda.de zu erreichen. www.erziehungsberatung-fulda.de.