LANDKREIS FULDA. Da im Landkreis Fulda seit Sonntag die Hotspot-Regelungen gelten, weist der Landkreis Fulda noch einmal auf die 2G+-Regelung und ihre Bedeutung hin.
Im Falle der Einhaltung der 2G+-Regel dürfen laut Hessischem Ministerium für Soziales und Integration nur folgende Personen zugegen sein:
- Vollständig Geimpfte mit Testnachweis; Testnachweis entfällt bei durchgeführter Auffrischungsimpfung (Booster),
- Genesene (positiver PCR-Test liegt mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurück) mit Testnachweis,
- Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit Testnachweis (Testheft der Schulen gilt auch in den Ferien),
- Kinder unter sechs Jahren ohne Testnachweis,
- noch nicht eingeschulte Kinder ohne Testnachweis,
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, mit Testnachweis.
Dabei gilt:
- Der Entfall der Testpflicht bei 2G+ für Geboosterte gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung.
- Personen, die nach vollständiger Impfung eine Infektion erlitten haben, gelten (rechtlich) nicht als geboostert.
- Der Wegfall der Testpflicht bei geimpften und genesenen Personen nach Auffrischungsimpfung gilt nicht in den Fällen des § 28b IfSG. Das Bundesrecht geht insoweit vor. Das bedeutet, dass die Tespflicht für medizinisches Personal nach einer Booster-Impfung nicht entfällt.