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Wer hat Zutritt?

Hinweise zur 2G+-Regel

LANDKREIS FULDA. Da im Landkreis Fulda seit Sonntag die Hotspot-Regelungen gelten, weist der Landkreis Fulda noch einmal auf die 2G+-Regelung und ihre Bedeutung hin.

Im Falle der Einhaltung der 2G+-Regel dürfen laut Hessischem Ministerium für Soziales und Integration nur folgende Personen zugegen sein:

  1. Vollständig Geimpfte mit Testnachweis; Testnachweis entfällt bei durchgeführter Auffrischungsimpfung (Booster),
  2. Genesene (positiver PCR-Test liegt mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurück) mit Testnachweis,
  3. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit Testnachweis (Testheft der Schulen gilt auch in den Ferien),
  4. Kinder unter sechs Jahren ohne Testnachweis,
  5. noch nicht eingeschulte Kinder ohne Testnachweis,
  6. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, mit Testnachweis.

 

Dabei gilt:

  • Der Entfall der Testpflicht bei 2G+ für Geboosterte gilt ab dem Tag der Auffrischungsimpfung.
  • Personen, die nach vollständiger Impfung eine Infektion erlitten haben, gelten (rechtlich) nicht als geboostert.
  • Der Wegfall der Testpflicht bei geimpften und genesenen Personen nach Auffrischungsimpfung gilt nicht in den Fällen des § 28b IfSG. Das Bundesrecht geht insoweit vor. Das bedeutet, dass die Tespflicht für medizinisches Personal nach einer Booster-Impfung nicht entfällt.

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