FULDA. Zum 1. September 2020 treten weitere Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Mit der Anbindung der Waffenhändler und -hersteller an das Nationale Waffenregister (NWR) ist es erforderlich, dass der Waffenbesitzer beim Kauf, Verkauf oder der Reparatur von Schusswaffen oder Waffenteilen seine NWR-Identitätsnummern (NWR-IDs) bereithält. Der Waffenbesitzer benötigt hierzu seine Personen-ID, die Erlaubnis-ID sowie die Waffen-ID. Den Waffenbesitzern im Landkreis Fulda wird die Waffenbehörde die notwendigen NWR-IDs voraussichtlich Mitte August in Form von Stammdatenblättern unaufgefordert zusenden. Für Rückfragen steht die Waffenbehörde unter Telefon (0661) 6006-0 oder (0661) 115 zur Verfügung.