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Abfälle aus Haushalten in Corona-Quarantäne müssen speziell entsorgt werden.

In reißfeste und verschlossene Säcke

LANDKREIS FULDA, 27.03.2020 – Der Fachdienst  Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda informiert über die Regeln des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beim Umgang mit Abfällen aus Quarantänehaushalten:

  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
  • Die Abfallsäcke/-beutel sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen und dann in die Restmülltonne zu geben. Sie dürfen nicht neben die Mülltonne gestellt werden.
  • Für getrennt gesammelte Abfälle (Altpapier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden. Gleiches gilt auch für die Restmülltonne.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
    Die Einhaltung dieser Regeln ist aus Sicht des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Verbreitung unumgänglich. Wir bitten deshalb alle betroffenen Haushalte eindringlich, diese Regelungen zu beachten.

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