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Richtlinien zur Förderung der Biodiversität am 15. Oktober in Kraft getreten

Landkreis Fulda unterstützt Erhalt der Artenvielfalt

FULDA, 15.11.2018 - Der Landkreis Fulda gewährt ab sofort Zuwendungen für Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes sowie zur Förderung der Biodiversität. Mit Wirkung zum 15. Oktober 2018 hat der Kreisausschuss entsprechende Richtlinien beschlossen.

Gefördert werden Aufwendungen zur naturschutzgerechten Pflege und zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen, die Einsaat und Anlage sowie die Pflege von regionalen und  insektenfreundlichen Pflanzen, Beratungsleistungen für die Integration von Naturschutzbelangen in die landwirtschaftliche Produktion und in die Pflege von kommunalen Flächen sowie Maßnahmen zum Schutz heimischer Tierarten und Pflanzengesellschaften einschließlich der damit in Verbindung stehenden Öffentlichkeitsarbeit.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die Zuwendungshöhe kann abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bis zu 100 Prozent betragen. Kommunen haben in Abhängigkeit von ihrer Finanzkraft einen angemessenen Finanzierungsbeitrag zu leisten. Anträge sind schriftlich beim Fachdienst Natur und Landschaft des Landkreises zu stellen, der bis zu 5.000 Euro auch über die Bewilligung entscheidet. Maßnahmen über 5.000 Euro werden dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

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