LANDKREIS FULDA Die aktuellen Witterungsbedingungen machen dem heimischen Wild den Zugang zur Nahrung schwer bis fast unmöglich. Aus diesem Grund hat die untere Jagdbehörde des Landkreises Fulda im Einvernehmen mit dem Veterinäramt und auf Antrag der Kreisjagdberater eine Notzeit für wiederkäuendes Schalenwild und Schwarzwild ausgerufen. Diese gilt ab Donnerstag, 11. Februar, in Lagen über 600 Höhenmetern.
In den Höhenlagen der Rhön hält sich seit mehreren Wochen eine Schneedecke bis zu einer Höhe von 50 Zentimetern. Nach kurzen Wärmeperioden und Starkregenereignissen hat sich diese durch den aktuellen Frost verfestigt. Die Altschneedecke ist verharscht, der Eisregen vom vergangenen Wochenende hat den Schnee mit einer Eisschicht überzogen. Auf dieser Altschneeunterlage liegt nach den letzten Schneefällen eine neue Pulverschneedecke. All das macht die Futtersuche für das Wild extrem schwierig. Aus diesem Grund wurde die Notzeit ab 600 Höhenmetern ausgerufen – für wiederkäuendes Schalenwild endet diese am 30. April, beim Schwarzwild gilt sie bis auf Widerruf.
Ziel ist gemäß dem Hessischen Jagdgesetz und dem Bundesjagdgesetz der Erhalt eines gesunden Wildbestands. Der Schutz des Wildes vor Futternot dient dem Tierschutz und der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Die Notzeit bedeutet zum einen, dass in den betreffenden Jagdbezirken die Jagdausübung auf wiederkäuendes Schalenwild und Schwarzwild verboten ist. Zudem ist ein Fütterungskonzept aufgestellt worden. Die Hinweise zur Fütterung finden sich in der Allgemeinverfügung.
Nicht zuletzt gilt ein dringender Appell an alle (Schnee-)wanderer und andere Wintersportbegeisterte: Bitte bleiben Sie auf den offiziellen Wegen und Loipen, denn auch diese Freizeitaktivitäten können das heimische Wild in Angst und Schrecken versetzen, wenn deren Rückzugsgebiete gestört werden. Halten Sie Ihre Hunde an der Leine. Dadurch werden die Wildtiere und ihre Energievorräte geschont.