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Seit 16. Juli 2020 auch ohne Antrag möglich / hessenweite Regelung wegen Futterknappheit aus den beiden vergangenen Jahre

Nutzung von ökologischen Vorrangflächen

FULDA, 17.07.2020 -  Der Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Fulda weist darauf hin, dass auf Grund der aus den beiden vergangenen Jahren entstandenen Futterknappheit in vielen landwirtschaftlichen Betrieben eine allgemeine Freigabe der Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)-Brachen am 16. Juli 2020 erfolgt ist.

 

Das Land Hessen hat von der gemäß § 25 (2) der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für die Region Hessen ab dem 16. Juli 2020 erteilt. Damit entfällt ab diesem Zeitpunkt auch die Notwendigkeit der bisher erforderlichen Antragstellung zur Freigabe der Futternutzung.

 

Von dieser Ausnahmemöglichkeit sind jedoch nicht die mit Honigpflanzen genutzten brachliegenden Flächen umfasst, unabhängig davon, ob es sich um ein- oder mehrjährige Arten handelt. Zudem erlaubt die Freigabe der ÖVF-Brachen nur die Beweidung mit Tieren oder die Schnittnutzung für Futterzwecke, nicht aber eine Nutzung für die landwirtschaftliche Erzeugung. Ein Umbruch oder eine Nachsaat der Fläche mit dem Ziel der Futternutzung ist somit ausgeschlossen.

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