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Förderrichtlinie des Landkreises Fulda für die Innenentwicklung der Städten und Gemeinden tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

Ortskerne in ihrer Attraktivität stärken

FULDA/GROSSENLÜDER. Der Landkreis Fulda möchte den Leerstand in den Ortskernen entgegenwirken. Insbesondere die finanzschwachen Gemeinden sollen in ihren Bestrebungen zur Stärkung der Ortsmitten unterstützt werden. Der Kreisausschuss hat hierzu ein Förderkonzept entwickelt. Er setzt damit einen Beschluss des Kreistags vom 20. Februar 2017 um.

Um eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten, war eine Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Kommunen, dem Fachdienst Regionalentwicklung der Kreisverwaltung sowie Landrat Bernd Woide gebildet worden. Wie Landrat Woide in der Kreistagssitzung am Montag in Großenlüder bei der Beantwortung einer Anfrage zum geplanten Leerstandskataster für den Landkreis Fulda mitteilte, tritt die Förderrichtlinie „Innenentwicklung“ am 1. Januar 2018 in Kraft.

Ziel ist es, die Attraktivität innerörtlicher Bereiche, die durch Leerstand und eine ungünstige bauliche Situation gekennzeichnet sind, zu steigern, indem die jeweiligen Gemeinden in die Lage versetzt werden, solche Flächen zu erwerben und entsprechend zu vermarkten. Auf diese Weise sollen Strukturunterschiede innerhalb des kreisangehörigen Raums ausgeglichen und die Neuausweisung von Baugebieten zugunsten einer Nutzungsverdichtung im Ortskern reduziert werden.

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass pro berechtigter Gemeinde und Jahr ein Objekt bezuschusst werden kann. Auswahlkriterien sind Zuschnitt, Topographie, Ortskernnähe und Ortsbildrelevanz. Datenerhebungs- und Planungsleistungen können mit bis zu 5.000 Euro, der Erwerb und Abriss von innerörtlichen Immobilien mit 50 Prozent der Kosten, höchstens aber 45.000 Euro, gefördert werden. Insgesamt stehen für die Innenentwicklung im Kreishaushalt jährlich 250.000 Euro bereit.

Fulda, 17. Dezember 2017

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