FULDA, 28.02.2020. Mit dem am 1. März in Kraft tretenden neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Interessierte Arbeitgeber können bei der örtlichen Ausländerbehörde das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ beantragen. Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung steht die Ausländerbehörde des Landkreises und der Stadt Fulda unter Telefon (0661) 6006 1777 oder E-Mail auslaederbehoerde(at)landkreis-fulda.de zur Verfügung.