FULDA, 25.11.2019 - Bereits zum achten Mal hatten die im Landkreis Fulda tätigen Betreuungsvereine von AWO, SkF und VdK zusammen mit der Betreuungsbehörde des Landkreises zum Fuldaer Betreuertag eingeladen. Ziel der alle zwei Jahre statt findenden Veranstaltung ist der fachliche Austausch über aktuelle Themen, die die Arbeit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in besonderer Weise berühren.
In diesem Jahr standen die Auswirkungen der Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Mittelpunkt. Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit ihm werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Erste Änderungen traten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Im vollbesetzten Saal des Bürgerzentrums Ziehers-Süd begrüßte Landrat Bernd Woide die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dankte den gesetzlichen Betreuern für ihr Engagement. Des Weiteren zeigte er auf, welche Veränderungen sich durch die Novelle des Bundesteilhabegesetzes sowohl für die rechtlich betreuten Personen als auch für die Arbeit der Betreuungsbehörde des Landkreises ergeben würden.
In einem einleitenden Vortrag erläuterte die Vereinsbetreuerin der AWO und Fachanwältin für Sozialrecht, Miriam Sturm, die konkreten Auswirkungen auf die tägliche Betreuungspraxis. In der anschließenden Podiumsdiskussion ergänzten der Betreuungsrichter Dr. Szymon Mazur vom Amtsgericht Fulda und die stellvertretende Leiterin der Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda, Renate Herche, die Informationen aus ihrer fachspezifischen Sicht.
Die Vertreter des Sozialamtes des Landkreises Fulda, Silke Augner und Thomas Müller, sowie des Landeswohlfahrtsverbandes in Kassel (LWV), Susanne Knierim, stellten die neuen Prozesse bei der Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt und zum Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen vor und beantworteten Fragen aus dem Kreise der rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Veranstaltung machte deutlich, dass auf die Betreuer aufgrund der Neuregelungen zusätzliche Aufgaben bei der Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt für ihre Klienten zukommen. Die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden boten dabei ihre Unterstützung an. Auch die drei Betreuungsvereine wiesen auf ihre Beratungsangebote hin. Der von Hermann Diel vom Hessischen Rundfunk moderierte Betreuertag bot abschließend noch Gelegenheit zur Diskussion bei Kaffee und Kuchen.