WIESBADEN/FULDA, 26.10.2018 - Am Sonntag, 28. Oktober, wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet über den Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme über die Zusammensetzung des künftigen Landtags. Zusammen mit der Landtagswahl finden fünfzehn Volksabstimmungen über Änderungen der hessischen Landesverfassung statt.
Um die Zweitstimmen bewerben sich hessenweit 23 Parteien und Wählergruppen. Im Wahlkreis 14 Fulda I stehen acht Kandidaten und im Wahlkreis 15 Fulda II sieben Kandidaten zur Wahl. Der Wahlkreis 14 Fulda I zählt nach der Eingliederung von Eiterfeld in den Wahlkreis11 Hersfeld sieben Gemeinden. Der Wahlkreis 15 Fulda II umfasst 15 Gemeinden. Musterstimmzettel können unter der Homepage <link http: www.landkreis-fulda.de>www.landkreis-fulda.de eingesehen werden. Bei der letzten Landtagswahl in 2013 waren es im Wahlkreis 15 Fulda I 83.674 und im Wahlkreis 14 Fulda II 84.834 Wahlberechtigte.
Mit ersten Ergebnissen ist am Wahlsonntag gegen 18.20 Uhr zu rechnen. Für die Wahlkreise 14 und 15 bietet das Kreiswahlbüro verschiedene Informationsmöglichkeiten an. Zum einen können die einlaufenden Ergebnisse in den Sitzungssälen des Landratsamts mitverfolgt werden. Zum anderen werden die Ergebnisse über die Homepage <link http: www.landkreis-fulda.de>www.landkreis-fulda.de sowie die Smartphone-App „Wahlportal“ live eingespielt und laufend aktualisiert. Neben der Landtagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler auch über die umfangreichste Reform der Hessischen Landesverfassung seit ihrem Inkrafttreten in 1946.
Mit den Änderungen soll die Landesverfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst und modernisiert werden. Insgesamt stehen 15 Gesetze zur Abstimmung. Nur wenn die Mehrheit zustimmt, treten die Verfassungsänderungen in Kraft. Mit einem einzigen Kreuz kann allen Gesetzen zugestimmt oder eine Ablehnung ausgesprochen werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über die Gesetze einzeln abzustimmen. Auch eine Kombination ist denkbar. Nähere Infos zu den einzelnen Abstimmungen, den Abstimmungsmöglichkeiten und ein Musterstimmzettel können ebenfalls auf der Homepage eingesehen werden.
Info
Am 28. Oktober entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Landtags, sondern stimmen auch über die nachfolgenden Verfassungsänderungen ab:
Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Stärkung der Kinderrechte
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe
Aufnahme eines Staatszielbegriffs
-Stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
-Förderung der Infrastruktur
-Schutz und Förderung der Kultur
-Schutz und Förderung des Ehrenamts
-Schutz und Förderung des Sports
Bekenntnis zur Europäischen Integration
Herabsetzung des Wählbarkeitsalters
Elektronische Verkündigung von Gesetzen
Stärkung der Volksgesetzgebung
Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs