FULDA. Aufgrund einer EU-Richtlinie ist der Umtausch von Papierführerscheinen und unbefristeten Kartenführerscheinen erforderlich. In Deutschland regelt ein Gesetz mit einem zeitlichen Stufenplan, in welcher Reihenfolge die Führerscheine umgetauscht werden müssen.
Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 den Papierführerschein in den neuen Führerschein getauscht haben. Um den Führerschein fristgerecht vorliegen zu haben, ist eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Jahresende erforderlich. Wegen der hohen Nachfrage und um unangenehme Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Diese kann online hier oder telefonisch unter (0661) 6006-1100 erfolgen. Zur Vorsprache ist ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) mitzubringen sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,80 Euro zu entrichten.