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Auch Abgang muss gemeldet werden

Veränderung bei der Meldung von Tierbewegungen für Schweine, Schafe und Ziegen

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Schweine, Schafe oder Ziegen halten, sind verpflichtet, die Verbringung von Tieren in den eignen Betrieb zu melden. Zudem sind sie nun auch verpflichtet, den Abgang von Tieren aus dem Betrieb zu melden.

Die Meldung erfolgt im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere. Unternehmer sind alle Personen, die für Tiere oder Erzeugnisse verantwortlich sind, auch wenn dies nur für einen begrenzten Zeitraum zutrifft. Ausgenommen sind nur Heimtierhalterinnen und Heimtierhalter sowie Tierärztinnen und Tierärzte.

Neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen sind daher auch Abgangsmeldungen für Schweine, Schafe und Ziegen erforderlich. Aufgrund der erweiterten Meldeverpflichtung wurden die bestehenden Datenbanken angepasst, damit der Unternehmer seiner Meldepflicht für Verbringungen aus dem Betrieb für die genannten Tierarten auch in elektronischer Form nachkommen kann.

Die Unternehmerinnen und Unternehme, die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, müssen neben den bisherigen Meldungen, auch die Verbringung von Schweinen, Schafen und/oder Ziegen aus dem jeweiligen Betrieb innerhalb von 7 Tagen an die HI-Tier- Datenbank melden. Neben Tierhalterinnen und Tierhaltern sind auch Viehhandelsunternehmen, Sammelstellen und bei Schweinen auch Transportunternehmen zur fristgerechten Abgangsmeldung in HI-Tier verpflichtet. Die Abgangsmeldung erfolgt unter der Maske „Tierbewegungen“. Weitere Informationen und Hilfestellungen gibt es online unter www.hi-tier.de.

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