REGION, 18.04.2019 – Der Wartburgkreis und der Landkreis Fulda veranstalten gemeinsam einen Fotowettbewerb zur 30-jährigen Grenzöffnung. Thema des Fotowettbewerbs ist die Kirmestradition vor und während der Zeit der innerdeutschen Grenze sowie bis drei Jahre nach der Grenzöffnung.
Dreireihentanz um den Kirmesbaum, ein Kirmes-Gottesdienst oder der Kirmesbaum – all diese Motive können die Teilnehmer des Fotowettbewerbs einreichen. „Wir wollen diese grenzübergreifende Tradition dokumentieren und freuen uns, wenn viele an dem Fotowettbewerb teilnehmen“, betonen Fuldas Landrat Bernd Woide und der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs.
Es können Fotos aus dem Wartburgkreis und dem Landkreis Fulda eingereicht werden, die bei einer Kirmes vor und während der Zeit der innerdeutschen Grenze entstanden sind, sowie maximal zwei bis drei Jahre nach der Grenzöffnung.
Die drei Erstplatzierten werden bei einer Siegerehrung gekürt und erhalten zudem einen Preis. Zu gewinnen gibt es einen Rundflug auf der Wasserkuppe, zwei Bonifatius-Musical-Karten auf dem Domplatz sowie zwei Karten für ein Winterweihnachtszauber-Konzert auf der Wartburg.
Außerdem werden die besten Bilder bei dem <link https: www.landkreis-fulda.de aktuelles detailansicht aufruf-an-kirmesgesellschaften-kostenloser-transfer-zum-fest.html external-link-new-window internal link in current>gemeinsamen Fest des Wartburgkreises und des Landkreises Fulda vom 23. bis 25. August auf Point Alpha ausgestellt.
Die Teilnahme ist bis 31. Mai per Post möglich. Das Kirmesbild (maximal fünf Bilder) ist an Landkreis Fulda, Wörthstraße 15, 36037 Fulda zu senden. Die Teilnehmer werden gebeten, dem Foto zudem den Entstehungsort, das Entstehungsjahr, den Fotografen, evtl. eine Anekdote zum Foto sowie die eigene Adresse und Kontaktdaten hinzuzufügen, damit das Foto im Nachgang zurückgesendet und die Teilnehmer nach dem Wettbewerb kontaktiert werden können.
Mit der Einsendung ihres Fotos stimmen die Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zu.
Teilnahmebedingungen:
Mit seiner Teilnahme bestätigt der Einsender, dass alle Bildrechte bei ihm liegen. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, so behalten es sich die Veranstalter vor, den Teilnehmer vom laufenden Wettbewerb auszuschließen.
Motive mit anstößigen, pornografischen, kindergefährdenden, nationalistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten werden gelöscht und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Der Teilnehmer versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingesendeten Fotos verfügt und sichert zu, dass diese frei von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter sind und er berechtigt ist die Nutzungsrechte wie nachstehend erläutert, an den Landkreis Fulda und den Wartburgkreis zu übertragen. Er stellt den Landkreis Fulda und den Wartburgkreis von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte an den von den Teilnehmern übermittelten Fotos gegen den Landkreis Fulda und den Wartburgkreis erheben, und übernimmt die zur Verteidigung gegen solche Ansprüche notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
Bei erkennbarer Abbildung von Personen ist das Einverständnis der Abgebildeten erforderlich, es sei denn, die Person/en ist/sind nur Beiwerk; bei der erkennbaren Abbildung Minderjähriger ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren darf die Abbildung und Veröffentlichung auch bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Gebäude und Grundstücke, welche im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor.
Mit der Einstellung von Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit der honorarfreien Veröffentlichung/öffentliche Zugänglichmachung ihrer im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Fotos sowie der Nennung seines vollen Namens sowie des Bildtitels durch den Landkreis Fulda und den Wartburgkreis einverstanden. Das Einverständnis erfasst insbesondere die vorstehend genannte Veröffentlichung/öffentliche Zugänglichmachung im Zusammenhang mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu 30 Jahre Mauerfall für redaktionelle Beiträge und andere Berichte, für die Verwendung in Print- und Online-Medien und den Social-Media-Kanälen der Veranstalter sowie bei Ausstellungen. Der Teilnehmer überträgt dem Landkreis Fulda und dem Wartburgkreis die zu den genannten Zwecken erforderlichen, einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Fotos. Zudem überträgt der Teilnehmer das Recht, die Fotos zu bearbeiten.
Die Preisträger werden durch eine Jury ermittelt. Sämtliche prämierten Fotos. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger verpflichten sich, den Veranstaltern für die Herstellung von Ausstellungs- und Pressefotos digitale Bilddatensätze beziehungsweise Negative/Dias kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erkennen die Einsender diese Bedingungen an.