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Verfügung der unteren Wasserbehörde wegen anhaltender Hitze

Wasserentnahmen aus Gewässern des Landkreises sind ab sofort verboten

LANDKREIS FULDA, 03.08.18 – Mit sofortiger Wirkung hat heute der Landkreis Fulda als untere Wasserbehörde ein Verbot für Wasserentnahmen aus Gewässern des Kreises erlassen. Die anhaltende Hitze und der seit vielen Wochen ausbleibende Regen haben vielen Flüssen, Bächen und Seen sprichwörtlich das Wasser abgegraben. In den vergangenen Tagen hat es zudem etliche Hinweise gegeben, dass trotz der Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, in zu großem Ausmaß Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen worden ist.

Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab sofort bis auf Weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet wird

Das durchgängig heiße Sommerwetter hat in den Gewässern des Landkreises zu niedrigen Wasserständen geführt. Vor allem in kleineren Gewässern sind die Abflussmengen bedenklich. Besonders kritisch ist die Situation in der Ulster, die am Pegel bei Günthers den mittleren Niedrigwasserabfluss bereits leicht unterschreitet.

Da  eine Änderung der Situation derzeit nicht in Sicht ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Lage noch verschärft. Entsprechend soll die nun erlassene Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den Menschen. Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

<link file:25779 _blank download file>Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern im Landkreis Fulda

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