FULDA, 09.03.2020 - Die Stellenbezeichnung „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ umschreibt zugleich das Selbstverständnis von Simone Stern: Mit Fragen und Problemen, die nicht nur, aber vor allem Frauen betreffen, war die 47-jährige Diplom-Sozialpädagogin bereits befasst, als sie im März 2017 ihre neue Position im Stab der Verwaltungsleitung des Landkreises übernahm. Zuvor hatte sie im Jobbüro und in der Beratungsstelle für Alleinerziehende des Kreisjobcenters gearbeitet. Dabei musste sie feststellen, dass sich sehr viele Gespräche um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedreht haben.
Die bessere Vereinbarkeit dieser beiden Lebensbereiche ist für die Großenlüderin auch nach ihrem Arbeitsplatzwechsel ein zentrales Anliegen geblieben. Hierzu hat sie als Mutter von zwei inzwischen erwachsenen Töchtern eine persönliche Beziehung. Seit 2013 leitet sie daher auch den Arbeitskreis Vereinbarkeit Familie und Beruf der Kreisverwaltung, der zum Beispiel Ferienbetreuungen für Kinder von Landkreismitarbeiterinnen und -mitarbeitern anbietet, sich um den Wiedereinstieg nach einer Elternzeit kümmert, für die familienfreundliche Ausgestaltung von Telearbeitsplätzen eintritt und über eine eigene Arbeitsgruppe Beschäftigte unterstützt, die pflegebedürftige Angehörige betreuen.
In der Nachfolge von Edeltraud Weider, die diese Funktion mehrere Jahre bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden am 31. Dezember 2016 ausgeübt hatte, gehören zu den klassischen Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Beratung der Verwaltungsleitung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in allen Fragen der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit, die Förderung von frauenrelevanten Projekten, die Begleitung von sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Beteiligung an Personalentscheidungen.
Auch ist Simone Stern dafür zuständig, dass die sich aus dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ergebenden Bestimmungen sowie die Vorgaben des Frauenförderplans des Landkreises Fulda eingehalten werden. Ziele des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen. Zur Erreichung dieser Ziele legen die Frauenförderpläne verbindliche Vorgaben fest, wodurch die Zugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie die Arbeitsbedingungen von Mitarbeiterinnen verbessert werden sollen.
Regelmäßig führt Simone Stern Einzelgespräche, die unter anderem Konflikte am Arbeitsplatz und/oder mit Vorgesetzten betreffen, sie legt als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aber auch großen Wert auf die Gremienarbeit, um dort nicht nur für Frauen, sondern für alle Kolleginnen und Kollegen relevante Themen zur Sprache zu bringen. Weitere Beispiele sind der Arbeitsschutz, die Digitalisierung oder das betriebliche Eingliederungsmanagement. In diesem Zusammenhang ist für Simone Stern der Hinweis maßgeblich, dass sie als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung ausschließlich interne Aufgaben habe und nicht für die Gesamtbevölkerung zuständig sei.
Ein aktuelles Projekt ist das von ihr mit ins Leben gerufene weibliche Führungsnetzwerk. Hier geht es zum Beispiel um die Motivation von qualifizierten Mitarbeiterinnen für Führungspositionen oder die Wertschätzung von weiblichen Führungskräften und die Berücksichtigung ihrer frauenspezifischen Belange – und das immer mit dem Ziel, die Frauenquote in Führungspositionen beim Landkreis, auch im Fall von Teilzeitarbeit, zu erhöhen. Simone Stern sieht die Kreisverwaltung in dieser Hinsicht auf einem guten Weg. „Wir können aber immer noch besser werden, um die Attraktivität des Landkreises Fulda als Arbeitgeber mit einer modernen Unternehmenskultur weiter zu steigern.“