WIESBADEN/FULDA, 04.07.2019 - Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stehen auch in diesem Jahr Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Die Eigentümer und Angehörigen können einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu maximalen Gesamtkosten von 25.000 Euro je Wohnung erhalten. Die Fördermittel betragen für den Umbau beziehungsweise Einbau eines Bads oder einer Küche bis zu 5.000 Euro, für den Einbau eines Lifts oder Aufzugs bis zu 6.000 Euro sowie für alle sonstigen förderfähigen Maßnahmen bis zu 2.500 Euro. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach sozialer Dringlichkeit. Es können nur Vorhaben gefördert werden, deren Bau vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Interessenten für Baumaßnahmen im Landkreis wenden sich an Bernd Möller vom Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Telefon (0661) 6006 7065.