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Ab 1. Dezember Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete

3-G-Regelung an allen Standorten der Kreisverwaltung

FULDA. Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt an allen Standorten des Landratsamtes Fulda und der Außenstellen die 3-G-Regelung. Ebenso wie die Beschäftigten erhalten Besucherinnen und Besucher nur dann Zutritt, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind oder einen offiziellen negativen Testnachweis vorweisen. Für Vorsprachen im Landratsamt in der Wörthstraße und in Hünfeld sind  zudem vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig.

Kundinnen und Kunden, die im Landratsamt Fulda oder in Hünfeld zu Präsenzterminen erscheinen, werden am Eingang von ihrer jeweiligen Ansprechperson abgeholt. Diese wird den 3-G-Nachweis überprüfen.

In den Außenstellen Behördenhaus am Schlossgarten, Zulassungs- und Führerscheinstelle, Kreisjobcenter und Abfallwirtschaftszentrum Kalbach ist der Zutritt auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Dort erfolgt die Kontrolle des 3-G-Nachweises durch den Sicherheitsdienst.

Bei der Überprüfung anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, die nicht älter als 24 Stunden sind, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden.

Die Kantine im Landratsamt in der Wörthstraße ist geöffnet und kann unter Einhaltung des 2-G-Nachweis (vollständig geimpft oder genesen) betreten werden. Eine Abholung des Essens ist für jedermann möglich und erfordert keine Einhaltung der 2-G-Regelung.

Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ventil).

Der Vorsicht folgend wird darum gebeten, persönliche Termine im Landratsamt und in den Außenstellen auf dringende Anliegen zu beschränken. Die Kontaktaufnahme sollte vorrangig per Telefon oder per E-Mail erfolgen.

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