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Ausgangsbeschränkung verlängert

Ab Montag Distanzunterricht an Schulen

LANDKREIS FULDA - Auf der Basis des am heutigen Donnerstag vom Land Hessen neu gefassten Präventions-und Eskalationskonzepts stellt der Landkreis Fulda in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt fest, dass nach den Osterferien in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht durchzuführen ist. Ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Abschlussprüfungen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 23. April. Den Schulen obliegt wie bisher die Gewährleistung einer Notbetreuung.

Die Abschlussklassen und die Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q2 verbleiben grundsätzlich im Präsenzunterricht.

Die gegenwärtige Inzidenz im Landkreis Fulda beträgt derzeit 315. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist aktuell nicht davon auszugehen, dass die Inzidenz in den nächsten Tagen den Wert von 200 unterschreiten wird. Der Reproduktionsfaktor liegt deutlich über 1. Der Anteil der Covid-Patienten auf der Intensivstation liegt bei über 30 Prozent.

Für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege gelten ab Montag ebenfalls neue Regelungen aufgrund der neuen Einrichtungsverordnung des Landes Hessen. Diese Einrichtungen sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Betreuung soll möglichst in festen Gruppen erfolgen. Für die in den Einrichtungen tätigen Personen wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für die gesamte Dauer der Tätigkeit angeordnet. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine medizinische Maske tragen können oder soweit dies aus pädagogischen Gründen im Ausnahmefall erforderlich ist. Gleichzeitig ist das Betretungsverbot für diese Einrichtungen deutlich erweitert worden. So dürfen Kinder, bei denen ein Angehöriger des eigenen Hausstandes, Krankheitssymptome aufweist, in Quarantäne ist oder mit einem Schnell- oder PCR-Test positiv getestet worden ist, die Betreuungseinrichtung nicht betreten. Aufgrund des Appells nur noch in dringenden Fällen die Betreuungseinrichtung zu nutzen, ist bereits in den letzten beiden Wochen die Anzahl der Kinder von 90 Prozent auf 45 Prozent gesunken. Das Land Hessen sieht eine vollständige Schließung dieser Einrichtungen ausdrücklich nicht vor.

Gleichzeitig wird die Ausgangsbeschränkung im Landkreis Fulda verlängert. Sie gilt nun bis zum 2. Mai. Aktuell hat das Verwaltungsgerichts Darmstadt die Ausgangsbeschränkungen des Landkreises Offenbach bestätigt. Das Verwaltungsgericht hat dort ausgeführt, dass diese Maßnahme verhältnismäßig, also zur Erreichung des Ziels der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. der Erkrankung an COVID-19 – geeignet, erforderlich und auch angemessen ist. Weiter führt es aus, dass durch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen größere private Treffen und Feiern in Familien- und Freundeskreis in den Abend- und Nachstunden mit erhöhtem Infektionspotential verhindert werden können. Ein weniger belastendes Mittel, das den Erfolg mit gleicher Sicherheit gewährleistet, sei nicht ersichtlich.

Von der Ausgangsbeschränkung wird es – wie in der Vergangenheit – Ausnahmen beim Vorliegen von folgenden Gründe geben:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie der Teilnahme an Sitzungen kommunaler Kollegialorgane (inkl. Ortsbeiräte), 
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender,
  • Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • Einzelsport im Freien
  • Versorgung von Tieren, 
  • Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention,
  • ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

 

Anlässlich der am Wochenende anstehenden Erstkommunion weist der Landkreis Fulda darauf hin, dass ausschließlich der Gottesdienst privilegiert ist. Dies gilt ausdrücklich nicht für anschließende Zusammenkünfte und Feiern. Die Kontakte sollten auch an diesem Festwochenende auf ein Minimum und die Kernfamilie beschränkt werden.

 

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