LANDKREIS FULDA - Die Ausgangsbeschränkung im Landkreis Fulda wird verlängert. Sie gilt nun bis zum 2. Mai. Die Ausgangsbeschränkung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises Fulda in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Landkreis Fulda ist während dieser Zeit untersagt.
Von der Ausgangsbeschränkung wird es – wie in der Vergangenheit – Ausnahmen beim Vorliegen von folgenden Gründe geben:
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie der Teilnahme an Sitzungen kommunaler Kollegialorgane (inkl. Ortsbeiräte),
- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- Begleitung Sterbender,
- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
- Einzelsport im Freien,
- Versorgung von Tieren,
- Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention,
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.
Hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung und der Begründung. Hier finden Sie zudem die Lesefassung.