LANDKREIS FULDA. Der Landkreis Fulda als zuständige Untere Wasserbehörde hatte am 29. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern erlassen. Dieses Verbot ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Für Wasserentnahmen aus Fließgewässern gelten weiterhin die Einschränkungen des § 33 WHG sowie die §§ 19 und 21 HWG. Davon unberührt sind Wasserentnahmen, für die von der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnis erteilt wurde.
Zum Dokument: Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern im Landkreis Fulda