LANDKREIS FULDA, 12.01.2021 – Der Landkreis Fulda hat die Sechste Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda geändert. Eingefügt wurde der Passus: Der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge wird auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (politische Gemeinde) beschränkt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 13. Januar, 0 Uhr, in Kraft und gilt bis zum 18. Januar.
Der Landkreis Fulda ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 346 weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Das Eskalationskonzept wurde von der Hessischen Landesregierung zum 11. Januar 2021 in der Stufe 6 um die Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort für tagestouristische Ausflüge ergänzt. Damit ist dem Landkreis Fulda verbindlich vorgegeben, die Einschränkung des Bewegungsradius‘ bei tagestouristischen Ausflügen zu verfügen.
Das Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es nicht, alltägliche Lebensabläufe unserer Bürgerinnen und Bürger zu reglementieren. Vielmehr soll verhindert werden, dass der Landkreis Fulda zum Hotspot für überregionale touristische Aktivitäten wird. Die Allgemeinverfügung ist dabei ein Aspekt, der entscheidende ist nach wie vor die Sperrung einer Vielzahl von Parkplätzen und Zufahrtsstraßen am Wochenende in der Rhön.
Zur Erläuterung einige Beispielfragen und Antworten:
Gilt die Regelung nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fulda?
Nein. Sie gilt für alle Personen, die tagestouristische Ausflüge im oder in den Landkreis Fulda unternehmen.
Wie wird der Bewegungsradius 15 Kilometer gemessen?
Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie. Ausgangspunkt ist nicht die Wohnadresse, sondern der Punkt der Grenze der Großgemeinde, der dem avisierten Ziel am nächsten liegt. (https://www.calcmaps.com/de/map-radius/)
Gilt diese 15-km-Beschränkung für Einkäufe, Arzttermine, Besuch bei einem Verwandten, Bekannten oder Freund oder Sport?
Nein. Die Beschränkung gilt nur für tagestouristische Ausflüge.
Was ist ein tagestouristischer Ausflug?
Eine Tagesreise ohne Übernachtung, die nicht wegen eines Einkaufs, Arzttermins, Besuchs oder einer sportlichen Aktivität angetreten wird oder auch nicht regelmäßig zum Alltag/zur Lebenswirklichkeit einer Person gehört. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Ist eine Wanderung in der Rhön ein tagestouristischer Ausflug?
Nein. Wandern ist eine freizeitsportliche Aktivität.
Ist der Besuch beispielsweise eines Museums in Kassel, Frankfurt oder Würzung ein tagestouristischer Ausflug und verstößt damit gegen die 15-km-Regel?
Ja.
Ist eine Fahrt nach Kassel möglich, um eine Verwandte oder Freundin zu besuchen?
Ja.
Ist zum Beispiel für jemanden aus dem Rhein-Main-Gebiet ein Ausflug in die Rhön möglich?
Nein. Grundsätzlich gilt, je weiter die Anreise in den Landkreis Fulda ist, umso mehr kann unterstellt werden, dass es sich um einen tagestouristischen Ausflug handelt.
Wie wird diese Beschränkung kontrolliert?
Es wird ebenso wie bei der Ausgangssperre stichprobenartige Kontrollen geben.
Werden zur Entlastung der touristischen Hotspots weiterhin die entsprechenden Parkplätze und Zufahrtsstraßen in der Rhön gesperrt?
Ja. An den Wochenenden werden weiterhin besonders frequentierte Parkplätze zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt.
Die Lesefassung der aktuellen Allgemeinverfügung finden Sie hier.