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Ab 20. November besteht für jeden die Gelegenheit, eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu geben.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Möglich wird dies Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Die Teilnehmenden konnten über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten sie verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird zum Start der zweiten Phase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.. Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm(at)eba.bund.de. Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.

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